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Erfolgreich sicher.

Arbeitsschutz, der im Betrieb ankommt.

Seit 2019 im Arbeits- und Gesundheitsschutz: Wir übernehmen für Unternehmen jeder Größe, deutschlandweit, die Bestellung als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Beauftragtenfunktionen, die daran hängen. Vor Ort, mit festem Ansprechpartner — und erreichbar, wenn es darauf ankommt.

2019im Arbeits- und Gesundheitsschutz
100+betreute Betriebe, quer durch die Branchen
8Beauftragtenfunktionen aus einer Hand
DEdeutschlandweit im Einsatz, Sitz in Datteln
Dienstleistungen

Was wir für Ihren Betrieb übernehmen

Arbeitsschutz, Brandschutz, Gefahrstoffe und Umweltrecht treffen denselben Betrieb, werden aber von verschiedenen Stellen geprüft. Wir sind ein Team aus Sicherheitsingenieuren und Brandschutzfachtechnikern und bearbeiten sie zusammen — das spart nicht nur Termine, es verhindert auch die Widersprüche, die entstehen, wenn drei Büros dieselbe Anlage unterschiedlich beurteilen.

Arbeitsschutz

§§ 5, 6 ASiG · DGUV Vorschrift 2

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit — von der Gefährdungsbeurteilung bis zum Rechtskataster.

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Gefahrstoffe

GefStoffV · TRGS 510 · REACH · CLP

Verzeichnis, Substitutionsprüfung, Lagerung, Sicherheitsdatenblätter und Etiketten.

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Gefahrgut

GbV · ADR

Gefahrgutbeauftragter, Einstufung, Beförderungspapiere und Unterweisung nach 1.3 ADR.

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Brandschutz

§ 10 ArbSchG · ASR A2.2 · DIN 14096

Brandschutzbeauftragter, Brandschutzordnung, Alarmplan, Flucht- und Rettungspläne.

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Umweltschutz

BImSchG · KrWG · AwSV

Immissionsschutz, Abfall und Gewässerschutz — Beauftragtenfunktionen und Anlagendokumentation.

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Explosionsschutz

GefStoffV · BetrSichV · TRGS 720–722

Explosionsschutzdokument, Zonenpläne und die Unterweisung dazu.

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Maschinensicherheit

§§ 3, 12, 18 BetrSichV

Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel, überwachungsbedürftige Anlagen und das Arbeitsmittelverzeichnis.

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Qualitätsmanagement

DIN EN ISO 9001:2015

Aufbau und Pflege des QM-Systems, interne Audits und die Vorbereitung auf die Zertifizierung.

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Arbeitsschutzmanagement

DIN EN ISO 45001:2018 · § 3 ArbSchG

AMS mit Gütesiegel der Berufsgenossenschaft oder nach ISO 45001 — vom Aufbau bis zum Audit.

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Ergonomie

§§ 5, 12 ArbSchG · § 4 DGUV Vorschrift 1

Pflichtunterweisung für körperlich belastende Tätigkeiten — Rücken, Schulter und Nacken.

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Mutterschutz

§§ 9, 10, 13, 14 MuSchG

Anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitsplatz — bevor eine Schwangerschaft gemeldet wird.

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Prüfmanagement

§§ 3, 14 BetrSichV · TRBS 1201 · DGUV Vorschrift 3

Leitern, Regale, Tore und elektrische Geräte — wer wann prüft und wo der Nachweis liegt.

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Notfallorganisation

§ 10 ArbSchG · § 26 DGUV Vorschrift 1 · ASR A2.3 · DGUV Regel 112-139

Erste Hilfe, Alleinarbeit, Notfallpläne und Übungen — damit im Ernstfall jeder weiß, was zu tun ist.

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Warum extern — und warum wir

Betreuung heißt nicht Aktenordner

  • Ein fester Ansprechpartner, nicht ein wechselnder. Sie erklären Ihren Betrieb einmal. Wer bei der Begehung war, schreibt die Gefährdungsbeurteilung, hält die Frist nach und sitzt in der ASA-Sitzung — kein Wechsel im Zweijahrestakt, keine Übergabeprotokolle.
  • Erreichbar, wenn es darauf ankommt. Nach einem Unfall, vor einer Prüfung, wenn die Aufsichtsperson im Haus steht: Sie rufen an und bekommen eine Antwort, innerhalb von 24 Stunden. Keine Ticketnummer.
  • Wir stehen daneben, nicht dahinter. Bei Besuchen der Berufsgenossenschaft, der Bezirksregierung oder des Amtes für Arbeitsschutz begleiten wir Sie — und beantworten die fachlichen Rückfragen direkt.
  • Wir kommen zu Ihnen — deutschlandweit. Begehung, ASA-Sitzung und Unterweisung finden in Ihrem Betrieb statt, wo immer er steht. Was dazwischen anfällt, klären wir am Telefon, ohne dass daraus gleich ein Projekt wird.

Wie es weitergeht

  • Telefonat oder Mail: Wir klären, welche Pflichten Ihren Betrieb treffen.
  • Ortstermin: erste Begehung und Bestandsaufnahme.
  • Angebot mit Betreuungsform und Umfang — schriftlich und nachvollziehbar.

Erstgespräch vereinbaren

Beauftragtenfunktionen

Bestellung und Beratung zusammen

Viele Vorschriften verlangen eine namentlich benannte Person mit schriftlicher Bestellung. Diese Rollen übernehmen wir extern — zusammen mit der Beratung, die dazugehört: vor Ort im Betrieb, mit Blick auf Ihre Abläufe, erreichbar, wenn eine Frage aufkommt.

Bestellung besprechen

  • Fachkraft für Arbeitssicherheit§§ 5, 6 ASiG
  • BrandschutzbeauftragterDGUV Information 205-003
  • GefahrgutbeauftragterGbV
  • GefahrstoffbeauftragterGefStoffV
  • Abfallbeauftragter§ 59 KrWG
  • Immissionsschutzbeauftragter§ 54 Abs. 1 BImSchG
  • Gewässerschutzbeauftragter§ 64 WHG
  • DatenschutzbeauftragterArt. 37 DSGVO · § 38 BDSG
Schulungen

Befähigungsnachweise und Unterweisungen

Wir schulen im Betrieb an Ihren eigenen Geräten — das ist der Unterschied zwischen einem Nachweis und einer Person, die danach sicher fährt. Die Theorie kann über unsere Lernplattform vorab am Bildschirm laufen; der Praxistag beginnt dann mit Vorwissen statt bei null.

Alle Schulungen

Eigene Software

CINTREX — die Organisation dahinter

Aus der täglichen Arbeit ist eine eigene Plattform entstanden: CINTREX führt Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Arbeitsmittel, Gefahrstoffe, Vorsorge und Prüffristen an einer Stelle zusammen. Praktisch heißt das: Wenn die Aufsichtsperson nach dem Nachweis fragt, ist er in zwei Klicks da — und Sie sehen jederzeit selbst, welche Frist als Nächstes läuft. Serverstandort Deutschland, keine Excel-Listen mehr, die niemand wiederfindet.

Kurz gefragt?

Ob eine Pflicht Ihren Betrieb überhaupt trifft, lässt sich meist in einem Telefonat klären. Das kostet nichts und erspart im Zweifel ein Angebot über etwas, das Sie nicht brauchen.